Hallo Lieber E-Käufer,
Im Rahmen der THG-Quote haben Sie als Elektroautohalter die Möglichkeit, mit dem Handel von CO2-Zertifikaten von jährlich mindestens 250 € Prämie zu profitieren. Dazu müssen Sie lediglich als Halter eingetragen sein oder, bei Firmenfahrzeugen, über eine entsprechende Bestätigung Ihres Unternehmens verfügen, dass Sie zum Handel mit Emissions-Zertifikaten im Namen Ihres Arbeitgebers autorisiert.
Die THG-Quote können Sie geltend machen, indem Sie nachweisen, dass ein batterieelektrisches Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. Belege zur tatsächlichen Nutzung, also zum Beispiel wie viele Kilometer im Jahr zurückgelegt werden oder mit welchem Strommix das E-Fahrzeug zu Hause geladen wird, sind nicht notwendig.
Um von der THG-Quote profitieren zu können, müssen Sie ein rein elektrisches Fahrzeug besitzen. Plug-in-Hybride sowie Wasserstoff- und Erdgas-Pkw sind vom Quotenhandel ausgeschlossen. Alle weiteren benötigten Unterlagen im Überblick:
Folgende Daten werden von Ihnen benötigt:
Neben dem Umweltbonus (BAFA) können Halter von E-Autos künftig jedes Jahr von einer weiteren Prämie profitieren. Denn ab 2022 tritt das Gesetz der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) in Kraft, wodurch eingespartes CO2 von privaten E-Autofahrern an Kraftstoffanbieter verkauft werden kann.
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