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THG Quote

Hallo Lieber E-Käufer,

Im Rahmen der THG-Quote haben Sie als Elektroautohalter die Möglichkeit, mit dem Handel von CO2-Zertifikaten von jährlich mindestens 250 € Prämie zu profitieren. Dazu müssen Sie lediglich als Halter eingetragen sein oder, bei Firmenfahrzeugen, über eine entsprechende Bestätigung Ihres Unternehmens verfügen, dass Sie zum Handel mit Emissions-Zertifikaten im Namen Ihres Arbeitgebers autorisiert.
 

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So funktioniert die THG-Quote für Sie

Die THG-Quote können Sie geltend machen, indem Sie nachweisen, dass ein batterieelektrisches Fahrzeug auf Sie zugelassen ist. Belege zur tatsächlichen Nutzung, also zum Beispiel wie viele Kilometer im Jahr zurückgelegt werden oder mit welchem Strommix das E-Fahrzeug zu Hause geladen wird, sind nicht notwendig. 

 

THG Quote

 


Die Voraussetzungen

Um von der THG-Quote profitieren zu können, müssen Sie ein rein elektrisches Fahrzeug besitzen. Plug-in-Hybride sowie Wasserstoff- und Erdgas-Pkw sind vom Quotenhandel ausgeschlossen. Alle weiteren benötigten Unterlagen im Überblick: 

  • Sie besitzen die Führerscheinklasse B.
  • Sie sind als Halter im Fahrzeugschein eingetragen.
  • Bei Firmenfahrzeugen brauchen Sie eine Bestätigung des Unternehmens, dass sie im Namen der Firma mit den jeweiligen Emissions-Zertifikaten handeln dürfen.

 


Benötigte Daten

Folgende Daten werden von Ihnen benötigt:

  • Eine Kopie der Vor- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 Ihres E-Autos.
  • Ihre persönlichen Kontaktinformationen inkl. Bankverbindung.

 

THG Quote


Alles Wissenswerte zur Treibhausgasminderungsquote

Neben dem Umweltbonus (BAFA) können Halter von E-Autos künftig jedes Jahr von einer weiteren Prämie profitieren. Denn ab 2022 tritt das Gesetz der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) in Kraft, wodurch eingespartes CO2 von privaten E-Autofahrern an Kraftstoffanbieter verkauft werden kann.
 


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